Social-Media Verbot unter 14

Social Media-Verbot: Was sagt die Forschung?

22. April 2026 von Redaktion
Für soziale Medien soll in Österreich künftig eine Altersgrenze von 14 Jahren gelten. Wie kann ein effektiver Schutz aussehen und welche möglichen Nebeneffekte sind zu bedenken? Im Video ordnen Expert*innen aus Recht, Sozialanthropologie und Kommunikationswissenschaften ein.
In Zukunft sollen in Österreich soziale Medien erst ab 14 Jahren zugänglich sein. Doch schützen wir damit Jugendliche effektiv? Und welche Grundrechte trifft ein solches Verbot? Darüber sprechen im Video die Uni Wien-Expert*innen Kathrin Karsay, Suzana Jovicic und Nikolaus Forgó. © Universität Wien DLE Kommunikation

Wie kann man Kinder und Jugendliche effektiv schützen?

"Jugendliche sind in einer Phase der Identitätsfindung. Für sie ist Social Media die ideale Plattform, um sich auszutauschen und zu vergleichen", sagt Kathrin Karsay, Assistenzprofessorin für Unterhaltungsforschung am Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaft. Gleichzeitig sei die Impulskontrolle in dieser Altersgruppe noch nicht voll ausgebildet. Die Forschung zeigt, dass die exzessive Nutzung sozialer Medien sich negativ auf die Psyche auswirkt. Gleichzeitig sind die Effekte nicht für jeden Menschen gleich – Unterschiede zeigen sich zwischen den Altersgruppen und zwischen kurz- und langfristiger Nutzung. 

Welche Wege, Kinder und Jugendliche vor den negativen Effekten zu schützen, sieht die Forschung? "Man kann zwar den Zugang zu den Inhalten einschränken", sagt Karsay. "Andererseits könnte man auch bei der Nutzung ansetzen, beispielsweise, indem man Zeitlimits einführt." Die Kommunikationsforscherin nimmt aber auch die Digitalplattformen selbst in die Pflicht: "Algorithmen müssen transparent sein und süchtig machende Designelemente wie 'endless scrolling' sollten hinterfragt werden."

Trifft ein Verbot alle gleich?

Ein Social Media-Verbot ist nicht neutral, weil es nicht jeden gleich trifft, betont Suzana Jovicic vom Institut für Kultur- und Sozialanthropologie: "Marginalisierte Gruppen sind oft auf Social Media angewiesen, zum Beispiel mobilitätseingeschränkte, chronisch kranke oder von Armut betroffene Personen, die wenig alternative Freizeitangebote haben." Das eingeschränkte Informations- und Kommunikationsfreiheit treffe besonders Jugendliche mit Migrationshintergrund, die international kommunizieren. "Deshalb sollte man bei Verboten darauf achten, ob es für diese Gruppen realistischerweise Alternativen gibt." 

Wie haben frühere Generationen auf neue Medien reagiert?

Generell spiegele die Debatte um die Gefahren sozialer Medien die gesellschaftliche Rezeption neuer Medien im Allgemeinen wider, ordnet Jovicic ein: "Neue Medien kommen oft mit gesellschaftlichem Wandel und gelten daher schnell als gefährlich. Im 18. Jahrhundert sprach von einer 'Lesesucht' und davon, Bücher würden die Jugend zu Faulheit und Frauen zu 'falschen Gedanken' verführen."

Soziale Medien gibt es seit 20 Jahren. Warum spricht jetzt jeder über Verbote?

Obwohl Soziale Medien nichts Neues mehr sind, ist es nachvollziehbar, warum die Debatte um Verbote jetzt aufgeflammt ist, sagt Kathrin Karsay: "Wenn wir uns im Vergleich Facebook vor 10 Jahren anschauen, haben wir es heute mit einer ganz andere Art Social Media zu tun: Nicht mehr der Community-Gedanken steht im Vordergrund, sondern Monetarisierung durch Klicks. Hinzu kommt heute personalisierte Werbung und Influencer-Marketing."

Auf welcher rechtlichen Grundlage stützt sich das Verbot und ist es mit den Grundrechten vereinbar?

Die rechtliche Grundlage dafür, Minderjährige im digitalen Raum zu schützen, ist durch den Digital Services Act (DSA) und entsprechende EU-Leitlinien jedenfalls gegeben, sagt Nikolaus Forgó, Professor für Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht am Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht. "Es stellt sich eher die Frage der Durchsetzung." Formal ist es in Österreich die Kommunikationsbehörde Austria, die für die medienrechtliche Durchsetzung zuständig ist, auf europäischer Ebene die EU-Kommission. 

Tatsächlich steht das Verbot in einem Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Schutz und dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Information. "Letztere wären durch das Verbot natürlich eingeschränkt", gibt Forgó zu Bedenken. "Zwischen diesen beiden Ansprüchen gibt es einen Graubereich, in dem wir die Vor- und Nachteile abwägen müssen."

Zwischenfazit Australien – was können wir vom australischen Modell lernen?

Mit Blick auf Australien, das in puncto Verbot vorgeprescht ist, sehe man, dass Kinder und Jugendliche die Sperre zu umgehen wissen. Auf der Suche nach verlässlichen Verifikationsmethoden drängt sich die Frage des Datenschutzes auf, betont Nikolaus Forgó: "In Australien führen die Plattformen die Altersverifikation durch, was dazu führt, dass sie noch mehr zum Teil sensible personenbezogene Daten sammeln als zuvor." Zwar will die österreichische Bundesregierung einen alternativen Weg zum australischen Modell gehen, die technischen Details der Altersprüfung sind aber noch unklar.  

© Barbara Mair
© Barbara Mair
Nikolaus Forgó is Professor of Technology and Intellectual Property Law. He is a board member of the Institute for Innovation and Digitalisation in Law and deputy head of the Governance of Digital Practices platform at the University of Vienna. He has been an expert member of the Austrian Data Protection Council since 2018.

He studied law, philosophy and linguistics in Vienna and Paris. In 1997, he completed his doctorate with a dissertation on legal theory and has been head of the university programme for information law and legal information at the University of Vienna since 1998. From 2000 to 2017, he worked at the Faculty of Law at Leibniz Universität Hannover. He has been Professor of Technology and Intellectual Property Law at the University of Vienna since October 2017.

© Suzana Jovicic
© Suzana Jovicic
Suzana Jovicic ist Anthropologin am Institut für Sozial- und Kulturanthropologie und ist auf die Schnittstelle zwischen digitaler Anthropologie und psychologischer Anthropologie spezialisiert. Sie untersucht, wie Menschen mit digitalen Technologien umgehen, mit einem besonders Fokus auf die Nutzung von Smartphones.

Sie leitet das ESPRIT (FWF) Projekt "Smartphone Addiction" und gehört zum Leitungsteam des Projekts We:Design (AK DigiFonds).

© Jakob-Moritz Eberl
© Jakob-Moritz Eberl
Kathrin Karsay ist seit September 2023 Assistenzprofessorin für Unterhaltungsforschung. Ihre Forschungsinteressen liegen im Bereich der Mediennutzungs- und Wirkungsforschung mit Fokus auf Unterhaltungsmedien. Dabei bedient sie sich unterschiedlicher kommunikationswissenschaftlicher und sozialpsychologischer Theorien, um vielseitige Fragestellungen zum Thema Gesundheit und Körperbild, Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen, und die Rolle mobiler Medien empirisch zu erforschen.

Aktuell forscht sie zur Rolle von Gesundheitsinfluencern auf Social Media im Rahmen des FWF-Projekts HISM, Darstellung von psychischen Erkrankungen auf TikTok und Instagram, und den Umgang mit permanenter digitaler Konnektivität (z.B. die Nutzung von sogenannten Detox-Apps).