Wohin steuern die Menschenrechte?
Rudolphina: Frau Kühler, Sie sind Rechtsphilosophin mit Schwerpunkt Menschenrechte. Nun gibt es auch immer wieder Kritik an den Menschenrechten, zunehmend auch von demokratischen Staaten. Was hat es damit auf sich?
Anne Kühler: Ja, die Kritik an den Menschenrechten flammt immer wieder auf. Vor knapp einem Jahr, im Mai 2025, haben neun EU-Staaten – darunter auch Österreich – einen offenen Brief an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte veröffentlicht. Sie kritisieren darin, dass sich der Gerichtshof zu sehr in innerstaatliche demokratische Prozesse einmischt und dass die Menschenrechte, welche überstaatlich durch den Straßburger Gerichtshof geschützt werden, demokratische Prozeduren unterwandern würden.
Wenn man sich diesen Brief, der auf die Initiative Dänemarks und Italien zurück geht, genauer anschaut, wird schnell klar, dass es eigentlich um das Thema Migration geht; genauer um Bedenken, kriminelle ausländische Staatsangehörige nicht ausweisen zu dürfen. Und das ist etwas Neues: eine politische Zuspitzung der Demokratie gegen Menschenrechte.
Rudolphina: Jetzt existiert Kritik an den Menschenrechten, seit es die Menschenrechte gibt …
Anne Kühler: Natürlich. Die gab es schon ganz zu Beginn der Menschenrechtsdokumente im 18. Jahrhundert. Damals hat die Feministin Olympe de Gouges die Declaration des Droits de l'Homme von 1789 in Frankreich kritisiert, weil Frauen davon ausgeschlossen waren. Und diese Kritik zieht sich weiter. So gab es später die marxistische Kritik, die die Menschenrechte wegen ihres Auftrags, den "abgesonderten, egoistischen Privatmenschen" zu schützen, als eine bürgerliche Einrichtung bezeichnete. Postkoloniale Denker*innen kritisieren ein "westliches Narrativ" der Menschenrechte. Heute wird die Kritik oft auch von politisch rechter Seite geäußert. Das sind spannende Verschiebungen. Die Konstante ist, dass es immer auch Kritik an den Menschenrechten gab.
Rudolphina: Nun können sich europäische Bürger*innen, wenn alle innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpft sind, mit Beschwerden direkt an den 1959 gegründeten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden. Inwieweit hat der EGMR eine tragende Rolle zur Wahrung und auch Durchsetzung der Menschenrechte?
Anne Kühler: Bei aller Kritik ist es Fakt, dass der höchste Menschenrechtsgerichtshof in Europa viel bewirkt hat. Ohne die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und den auf ihrer Grundlage eingerichtete EGMR wäre Österreich ein anderes Land. Ganz aktuell hat zum Beispiel der Verfassungsgerichtshof einer Person mit Transidentität das Recht zugesprochen, ihren Geschlechtseintrag aus dem Personenstandsregister streichen zu lassen. Dabei hat sich der VfGH auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privatlebens garantiert, berufen, der in diesem Urteil eine große Rolle spielt.
Grundsätzlich muss man aber dazu sagen, dass der Gerichtshof zum Teil auch sehr zurückhaltend agiert. Seine Aufgabe ist es, die Balance zwischen dem übernationalen Grundrechtsschutz, dessen Einhaltung er zu überwachen hat, und den demokratischen, selbstbestimmten politischen Prozessen zu wahren. Und das sind auch Kräfte, die aufeinanderprallen können. In vielen Fragen, etwa Bereichen wie Abtreibung, Sterbehilfe oder Religionsfreiheit, überlässt der Gerichtshof den Staaten selbst die Entscheidungen – das ist sozusagen ihr Ermessensspielraum. Auch bei der soeben erwähnten Frage der Anerkennung der individuellen Geschlechtsidentität räumt der EGMR den Staaten einen solchen Ermessensspielraum ein. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat diese Judikatur aufgegriffen, geht inhaltlich aber einen eigenen österreichischen Weg. Nicht zuletzt auch im Bereich der Migration verfügen die Staaten über einen solchen Ermessensspielraum. Von daher finde ich die Kritik an ihm – angesichts dieser Balance, die der Gerichtshof wirklich zu wahren versucht – nicht ganz nachvollziehbar.
Das ist etwas Neues: eine politische Zuspitzung der Demokratie gegen Menschenrechte.Anne Kühler
Rudolphina: Kann eine Demokratie überhaupt ohne Menschenrechte funktionieren?
Anne Kühler: Die aktuelle Kritik am EGMR will oft die Demokratie gegen Menschenrechte ausspielen. Die Staatengemeinschaft war sich aber schon 1993, als in Wien die UNO Weltkonferenz für Menschenrechte stattfand, einig, dass Demokratie und Menschenrechte voneinander abhängig sind: Eine Demokratie braucht die freie Willensbildung und die freie Willensbildung kann nur erfolgen, wenn die grundlegenden Rechte der Menschen gewahrt sind, wie Gedanken- und Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Medienfreiheit, etc.
Rudolphina: Ein grundlegendes Recht ist auch das Recht auf Geschlechtergerechtigkeit. Davon sind wir auch heute noch, gerade global gesehen, weit entfernt. Welche Rolle haben die Menschenrechte für die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit?
Anne Kühler: Das ist ein sehr spannendes Thema, auch geschichtlich, weil Frauen zunächst von den Menschenrechten, wie jenen der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 ausgeschlossen wurden. Also ging es zuerst darum, inkludiert zu werden. Das ist in gewissen Staaten wie etwa der Schweiz mit der Einführung des Frauenstimmrechts im Jahr 1971 sehr, sehr spät vor sich gegangen. Österreich war mit 1918 um einiges früher dran. Also der erste Kampf war zunächst, dass Frauen überhaupt die gleichen Rechte haben wie Männer.
Spezifische Frauenrechte sind dann ein weiteres spannendes Thema. Es wurde die Frage von Rechten für Frauen diskutiert und ob Frauen spezielle Rechte haben müssen, weil sie auch strukturell benachteiligt und diskriminiert wurden. Jahrhundertelang. Diese Frage wurde schlussendlich positiv bejaht und durch die UNO-Frauenrechtskonvention 1979 umgesetzt. Wie auch an der UNO Weltkonferenz für Menschenrechte in Wien 1993 festgehalten wurde, sind Frauenrechte aber gleichzeitig ein unveräußerlicher, integraler und untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte.
Frauenrechte als Menschenrechte – ein kurzer Überblick
- 1945 – Mit der Gründung der Vereinten Nationen wird die Gleichberechtigung von Frauen und Männern erstmals ausdrücklich als Ziel des Völkerrechts festgeschrieben (UNO-Charta).
- 1948 – Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erklärt alle Menschen für gleich an Würde und Rechten – unabhängig vom Geschlecht.
- 1979 – Verabschiedung der UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW, Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau), oft als internationaler Frauenrechtsvertrag bezeichnet.
- 1993 – Die UNO Weltkonferenz für Menschenrechte in Wien stellt klar: Frauenrechte sind Menschenrechte – auch Gewalt gegen Frauen gilt nun eindeutig als Menschenrechtsverletzung.
- 1995 – Die Weltfrauenkonferenz in Peking verabschiedet eine Aktionsplattform für Gleichstellung, Teilhabe und Selbstbestimmung weltweit.
- Heute – Frauenrechte sind fester Bestandteil des internationalen Menschenrechtsschutzes, ihre Umsetzung bleibt jedoch weltweit ungleich und politisch umkämpft.
Rudolphina: Braucht es eigene Frauenrechte?
Anne Kühler: Ja! Es ist natürlich klar, dass der Einschluss der Frauen bereits eine ganz grundlegende Bedeutung hatte, da auf dieser Basis Frauen überhaupt erst in der Lage waren, eigenständig rechtlich zu handeln und z.B. Rechte zu erwerben, Zugang zu allen Ebenen der Bildung zu erhalten, am öffentlichen politischen Leben teilzunehmen, etc. Trotz der heute geltenden Rechtsgleichheit sind Frauen jedoch faktisch immer noch in vielen Lebensbereichen benachteiligt.
Aber es ist nach wie vor auch ein Streitpunkt, weil spezifische Frauenrechte wiederum andere Menschen ausschließen; Menschen, die keine Frauen, aber auch marginalisiert sind, wie zum Beispiel Menschen, die nicht dem binären System von Geschlechtlichkeit entsprechen. Wir als Gesellschaft lernen jetzt auch langsam, wo wir hinschauen müssen. Die Diskussion ist im Gange, einfach weil die Menschenrechte möglichst inklusiv sein müssen. Sind Frauenrechte nun das Problem oder die Lösung? Ein Kritikpunkt der queeren Bewegung ist etwa, dass eigene Frauenrechte ein Zurückgehen in alte Kategorien der Heteronormativität bedeuten und man jeden Menschen in seiner je geschlechtlichen Identität anerkennen sollte.
Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt steht heute sehr stark im Vordergrund.Anne Kühler
Rudolphina: Nicht nur in Österreich, auch global gesehen, steigt leider die Zahl an Femiziden, d.h. es scheint doch noch ein besonderer Schutz von Frauen vor männlicher Gewalt notwendig zu sein. Wie kann man andere marginalisierte Gruppen inkludieren?
Anne Kühler: Hier hat die Kommission, die die UNO-Frauenrechtskonvention überwacht, sozusagen einen "Trick" angewendet, und die Begriffe so weit gefasst, dass auch trans und intergeschlechtliche Menschen darunterfallen. So hat sie dieses Problem elegant gelöst, denn es geht weiterhin um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität. Ich finde das eine absolut richtige Entwicklung. Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt steht in der Frauenrechtskonvention heute sehr stark im Vordergrund.
Rudolphina: Wo sehen Sie aktuell die größten Herausforderungen in punkto Frauenrechten?
Anne Kühler: Es gibt viele Herausforderungen! Nach wie vor haben Frauen an vielen Orten der Welt keinen Zugang zu grundlegenden Gütern und sie sind Gewalt ausgesetzt, weil sie Frauen sind. Global gesehen sind Autokratien auf dem Vormarsch und das verheißt nichts Gutes für die Rechte von Frauen. Solche Staaten hebeln Frauenrechte gezielt oder auch indirekt aus, indem sie etwa unter dem Titel „Familienförderung“ traditionelle Familienbilder mit strikten Rollenzuteilungen proklamieren und so die Geschlechtergleichstellung untergraben. Dies bleibt nicht ohne Folgen für demokratische Gesellschaften und ist angesichts des großen Anteils der Weltbevölkerung, die in autokratischen Ländern lebt, dramatisch. Aber auch in unseren liberalen Gesellschaften halten sich Geschlechterstereotype und traditionelle Vorstellungen über die Rolle von Frauen äußerst hartnäckig.
Mit rechtlich verbürgten Garantien streitet man anders als ohne.Anne Kühler
Rudolphina: Jetzt sehen wir, dass die Geschichte der Menschenrechte nicht immer linear war und ist. Heute wird versucht, Menschenrechte besonders inklusiv und an die Umstände unserer Zeit adaptiert zu formulieren, so wie ganz aktuell der Klimaschutz vom EGMR als Menschenrecht anerkannt wurde. Wohin steuern die Menschenrechte Ihrer Meinung nach?
Anne Kühler: Das ist eine schwierige Frage. Es wäre naiv, die Entwicklung der Menschenrechte als eine lineare Fortschrittsgeschichte zu sehen. Dennoch glaube ich, dass es auch Grund für Optimismus gibt. Die Geschichte der Menschenrechte ist zwar von vielen Kämpfen, Brüchen und Rückschlägen gezeichnet, aber im Grunde geht es um Inklusion und Teilhabe. So hat auch die feministische Kritik an den Menschenrechten geholfen, die vielfältigen und komplexen Mechanismen von Ausschluss besser zu erkennen und den Fokus des Schutzes vor Diskriminierung zu schärfen. In Österreich ist die Lage im Vergleich zu anderen Staaten sehr gut; man kann sagen wir sind diesbezüglich sogar in einer Komfortzone, wie man an der jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs in punkto Geschlechtsidentität sieht.
Insgesamt wird die Welt durch diese Entwicklung vielfältiger und bunter. Es können viel mehr Akteur*innen sprechen, es sind viel mehr Interessen involviert, das heißt, es wird auch mehr gestritten darüber. Und das ist auch gut. Menschenrechte gelten heute global als Kriterien der Legitimität von Rechtsordnungen. Sie sind zentrale Elemente von Gerechtigkeit. Ich sehe daher nichts Beunruhigendes darin, dass soziale Bewegungen wie die Klimabewegung sich auf die Menschenrechte berufen. Und dass Gerichte die Auslegung der Menschenrechte den ständig verändernden Verhältnissen anpassen müssen, ist kein neues Phänomen.
Die Idee der Menschenrechte steht aber auch unter Druck, weltweit. Menschenrechte sind höchst fragile, nicht selbstverständliche Errungenschaften. Damit sie Bestand haben, braucht es unsere Überzeugung, für sie einzustehen und rechtliche Ordnungen immer wieder kritisch auf ihre Legitimität zu prüfen.
Rudolphina: Herzlichen Dank für das Interview!
